Verhaltensgrundsätze der Bergsicherung Ilfeld GmbH & Co. KG

Die Bergsicherung Ilfeld GmbH & Co. KG steht für die Erstellung hochwertiger Bauprojekte. Oberstes Ziel ist es, Qualität unter Beachtung folgender Verhaltensgrundsätze zum größtmöglichen Erfolg für unsere Kunden und unser Unternehmen herzustellen. Dabei sind die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter vorrangig zu beachten. Die Verhaltensgrundsätze dienen dazu, unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter vor unethischen Verhalten und den daraus folgenden Konsequenzen zu schützen. Die folgenden Grundsätze sind Ausdruck unserer Unternehmenskultur, geben Orientierung und sind verpflichtend für Mitarbeiter auf allen Ebenen. Sie können nicht alle rechtlichen oder moralischen Fragen beantworten, aber sie können Fehlverhalten verhindern und ehrliches und anständiges Verhalten im Umgang gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden und anderen Geschäftspartnern fördern.

1. Rechts- und Gesetzestreue

Unser Handeln richtet sich an den jeweils geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen aus. Von allen Mitarbeitern sind gültige Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Bei Verstößen ist neben straf- und haftungsrechtlichen Folgen auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu rechnen. Unser Anspruch geht über das bloße Einhalten der Gesetze hinaus. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern ein korrektes Verhalten bei allen geschäftlichen Tätigkeiten. Wir lehnen Verstöße gegen den fairen Wettbewerb ab.

2. Wettbewerbs- und Kartellrecht

Die Bergsicherung Ilfeld GmbH & Co. KG bekennt sich zu den Grundsätzen der Funktionsfähigkeit des freien und fairen Wettbewerbs. Absprachen mit Wettbewerbern über Wettbewerbsverzicht, über die Abgabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen oder über die Aufteilung von Kunden, Märkten, Gebieten sind nicht erlaubt. Wir verhalten uns stets nach diesem Grundsatz und erwarten dies auch von unseren Partnern und Wettbewerbern.

3. Korruption

Das Antikorruptionsrecht gibt Regeln vor, die bestimmtes Verhalten gegenüber Amtsträgern und den Mitarbeitern anderer Unternehmen im In- und Ausland verbieten und erlauben. Aufträge gewinnen wir auf faire Weise über die Qualität unserer Bauleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen. Jegliche Form von Korruption wie Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit ist strikt verboten. Kein Mitarbeiter darf Bestechungsgelder oder sonstige Vorteile anbieten, gewähren oder selbst entgegennehmen. Dritte dürfen nicht zur Umgehung dieser Regelung genutzt werden. Ein Verstoß führt unweigerlich zu disziplinarischen Maßnahmen und kann zudem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

4. Loyalität gegenüber Firmen und Kundeninteressen

Als Bergsicherung Ilfeld GmbH & Co. KG sind uns Werte wie Tradition und Loyalität sehr wichtig. Wir achten und respektieren jeden Mitarbeiter, da gerade sie es sind, die mit ihren täglichen Einsatz wesentlich den Unternehmenserfolg ausmachen. Von unseren Mitarbeitern erwarten wir, dass sie ihr geschäftliches Handeln stets im Sinne des Firmeninteresses ausrichten. Dies zeigt sich unter anderem auch im sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit anvertrauten Betriebsvermögen-, (insbesondere Arbeitsmittel, Baumaschinen, Fahrzeuge) Firmen und Kundenvermögen.

5. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen

Vertrauen gegenüber Auftraggebern, Partnern, Beratern, Nachunternehmern, Lieferanten und Mitarbeitern ist ein hohes Gut. Daher erwarten wir von allen Beteiligten, das die Wahrung von Betriebs- u. Geschäftsgeheimnissen sowie von geistigem Eigentum gewährleistet wird. Die Weitergabe von vertraulichen Firmeninformationen an Dritte kann zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen und ist daher nicht gestattet.

6. Interessenkonflikte

Eine sachliche Geschäftsbeziehung zu allen am Geschäftsprozess Beteiligten ist die Grundlage eines professionellen Geschäftsverhältnisses. Situationen, bei denen es zu Interessenkonflikten, bei denen die privaten Interessen eines Mitarbeiters die des Unternehmens beeinträchtigen oder schädigen können, sind zu vermeiden. Liegt ein Interessenkonflikt vor, ist umgehend der Vorgesetzte zu informieren.

7. Umweltschutz

Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unserer Umwelt bewusst. Als fester Bestandteil unserer Unternehmenspolitik, ist die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen selbstverständlich. Es ist die Aufgabe aller Mitarbeiter eine Gefährdung der Umwelt zu vermeiden.

8. Umgang mit Geschenken, Spenden und Zuwendungen

Für den Umgang mit Geschenken und Zuwendungen gilt der Grundsatz der Angemessenheit und Transparenz. Es werden nur Geschenke und Zuwendungen akzeptiert, die nicht im Verdacht stehen, eine Beeinflussung oder Verpflichtung hervorzurufen. Sie sind zulässig im Rahmen der allgemeinen Kundenpflege und Kundenbindung.
Für den Umgang mit Amtsträgern oder anderen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten gelten besonders strenge Voraussetzungen. Amtsträger sind dem Gemeinwohl verpflichtet, sie dürfen deshalb keine Geschenke oder sonstige Vergünstigungen annehmen, die die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes in Zweifel ziehen.
Spenden sind freiwillige Leistungen ohne Gegenleistung. Spenden werden ausschließlich von der Geschäftsleitung freigegeben.

9. Ablehnung illegaler Beschäftigungsverhältnisse

Wir stehen zu unserer Verantwortung als Arbeitgeber und halten alle arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften und Normen ein. Illegale Beschäftigung lehnen wir ab.

10. Führungsverantwortung

Werteorientiertes Handeln betrifft jeden Teil unserer Unternehmensorganisation. Die Unternehmensleitung aber hat eine besondere Vorbildfunktion. Sie trägt die Verantwortung für das Werteprogramm. Jede Führungskraft trägt die Verantwortung für die ihm anvertrauten Mitarbeiter und hat ihre Organisations- und Aufsichtspflicht zu erfüllen. Sie ist verantwortlich dafür, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Gesetzesverstöße stattfinden.

Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze werden nicht toleriert und mit Disziplinarmaßnahmen, auch arbeitsrechtlichen Maßnahmen, geahndet.

Bergsicherung Ilfeld GmbH & Co. KG